Rohrsanierung
Eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen von DIN- und EN- Norm, sowie die Satzungen der Kommunen, verpflichten jeden Grundstückeigentümer seine Abwasseranlage - ob privat oder gewerblich - auf Dichtheit zu prüfen und wenn nötig zu sanieren.
In Nordrhein-Westfalen ist dies das LWG NRW § 61a in Verbindung mit der DIN 1986-30.
Wenn Schäden festgestellt werden, so werden diese nach Bildreferenzkatalog bzw. DIN 1986-30 dokumentiert.
Aufgrund der Dokumentation erarbeiten wir eine Sanierungsstrategie
- Reinigung Ihres Abwassernetzes
- Wasser- Druckprüfung nach DIN EN 1610
- Kanal - TV Befahrung mit Schenkkopfkamera zur exakten Dokumentation aller Schäden
- Klassifikation der Schäden nach Bildreferenzkatalog und DIN 1986-30
- Erarbeitung einer Sanierungsstrategie:
- Vorarbeiten mit Spezialbaustoffen
- Kopfloch erstellen
- Offene Sanierung
- Grabenlose Sanierung mit Kurzliner
- Grabenlose Sanierung mit dem Silago® Flutungsverfahren
- Dichtheitsnachweis
Bei offener Bauweise können wir Ihnen die Sanierung einschl. aller Erdarbeiten und Wiederherstellung (z.B. Pflanzung, Begrünung, Pflasterung) anbieten.



